Die Grube Regenbogen :
In Wiederstein ist die bekannteste Grube unter dem Namen Regenbogen aktenkundig geworden. Die Abbaurechte wurden im Jahr 1837 vergeben: In einem Mutungsprotokoll vom 20. März 1837 bescheinigt der Berggeschworene Daub dem Steiger Carl Weber aus Wahlbach für seine Gewerkschaft die „Einlegung der Mutung auf einem am Gebirge Rösterhölzchen in der Gemarkung von Wiederstein befindlichen Blei- und Silbererzgang, der auch Spateisenstein und Nester von Kupfererz führt, welchem er den Namen Regenbogen Spatgang beilegt.“ Ferner bescheinigt er die Annahme der Mutung, unter Vorbehalt des Rechts eines jeden Dritten, und erteilt dem vorgenannten Muter unter bestimmten Bedingungen die Mutungsbescheinigung darüber.
Eine Mutung, auch Muthung, war ein Antrag eines bergbauwilligen Unternehmers
(Muter genannt) bei einer Bergbaubehörde auf die Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau. Der Begriff muten leitet sich ab vom altund mittelhochdeutschen muoten, was begehren, verlangen, etwas
haben wollen bedeutet. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mutung war der Nachweis, dass die in der Lagerstätte vorbehaltenen Mineralien entdeckt worden waren. Die Lagerstätte musste zum
Zeitpunkt der Mutung für die Besitznahme
zugänglich sein. Der Fundpunkt durfte nicht nur aus den Akten, sondern
er musste aus dem offenen Schurf ersichtlich sein. Hierfür reichte es jedoch nicht aus, dass die Lagerstätte einmal entblößt worden war, sondern sie musste gegenwärtig zugänglich sein. Dieser
Nachweis erfolgte oftmals durch eine Inaugenscheinnahme der Stelle durch die Bergbaubehörde, wo der geplante Abbau stattfinden sollte. Die Mutung konnte entweder beim Bergmeister selber oder bei
einem von ihm beauftragten Berggeschworenen eingelegt werden. Der Muter erhielt eine Abschrift des Protokolls.
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Die Förderung der Erze soll mit dem Juli 1837 ihren Anfang genommen haben, und zwar im Bereich der alten Grube Rösterhölzchen. Die Belehnungsurkunde (Verleihung) wurde am 28. Oktober 1837
ausgefertigt. Bei der Belehnung wird dem Muter durch hoheitlichen
Akt das Bergwerkseigentum verliehen. Dadurch erhält der Muter das Recht, sich die Mineralien und Bodenschätze im bezeichneten Grubenfeld anzueignen.
In dem Buch Beschreibung der Bergreviere Siegen I, Siegen II, Burbach und Müsen
(von den Bergräten Th. Hundt, Georg Gerlach, Friedrich Roth und Wilhelm Schmidt)
ist auf der Seite 157 notiert:
Südöstlich von der erwähnten Ganggruppe bei Altenseelbach setzen im Untergrund
noch die Gänge der Gruben Freudenlicht, Freiheitskrone und Rothenbach I und Regenbogen auf. Bisher ist nur auf dem letzteren Gange mit längeren Unterbrechungen
zwischen den Jahren 1841 und 1868 aus mehreren am linken Ufer des Mischebaches
bei Wiederstein angesetzten Versuchsstollen eine Förderung von 27,4 t Bleierze, 15,9 t
Zinkblende und 1,6 t Kupfererze erzielt worden. Im Geologischen Jahrbericht, Reihe D, Heft 77 von W. Feuchte heißt es: Südlich Wiederstein setzt ein West-Ost Gang Regenbogen auf, der mit
Unterbrechungen sich über
350 m Länge erstreckt und steil nach Süden einfällt. Zwischen 1841 und 1868 wurden
27,4 t Bleierze, 15,9 t Zinkerze und 1,6 t Kupfererze gefördert. Erschlossen wurde die
Grube Regenbogen von der Talsohle durch den tiefen Stollen von Regenbogen. Dazwischen
befanden sich mehrere Pingen, auch waren oberer und mittlerer Stollen zu Bruch gegangen. Diese Bruchspuren kann man noch heute gut an der Erdoberfläche verfolgen.
• Weiter südlich von Regenbogen, am Ansatz des oberen Hanges, an der Grenze zu
Wahlbach, liegen noch 2 Stollen, welche schon total verfallen sind. Vielleicht waren es
Versuchsstollen oder Stollen der Grube St. Bernhardt.